Wie ein international verbreiteter Artnet-Bericht und diverse BILD-Artikel bis heute den renommierten Kunsthändler Ernst Raphael Jockels diffamieren und Fakten falsch darstellen
Riga, 6.10.2026 – Die Geschichte dieses Falles beginnt nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einem Freispruch: Das ursprünglich gemeinsam geführte Verfahren wurde in zwei Komplexe aufgeteilt. Im Verfahren um die A.R.-Penck-Werke wurde Jockels vollständig freigesprochen.
Übrig blieb allein der Streit um mehrere Günther-Uecker-Multiples – und damit ein Sachverhalt, der juristisch wie kun

Laut Gerichtsurteil nachweislich echtes Werk von A. R. Penck – vollständiger Freispruch für Ernst Jockels
sthistorisch wesentlich komplizierter ist, als es die späteren Schlagzeilen vermuten ließen. Denn auch im Uecker-Prozess wurde nicht festgestellt, dass Jockels die betreffenden Arbeiten wissentlich als Nachahmungen im Umlauf gebracht haben sollte. Ein vorsätzliches Handeln konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Die Teilverurteilung stützte sich vielmehr auf die Annahme, er hätte aufgrund seiner Kenntnisse und Möglichkeiten theoretisch in der Lage sein können, entsprechende Arbeiten selber herzustellen. Erstaunlicherweise stellte der Richter nicht einmal fest, dass Jockels dies tatsächlich getan hatte. Die zunächst verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten reduzierte er jedoch auf 18 Monaten und setzte sie zur Bewährung aus.
„Im Penck-Verfahren bin ich vollständig freigesprochen worden. Trotzdem erwecken die alten Schlagzeilen bis heute den Eindruck, ich sei wegen gefälschter Pencks verurteilt worden. Das ist nicht nur unvollständig, sondern schlicht falsch“, sagt Ernst Jockels.
Besonders bemerkenswert ist, dass Uecker-Multiples mit demselben Motiv bis heute im Kunsthandel angeboten und von Auktionshäusern versteigert werden. Nach Darstellung Jockels schreitet die Familie Uecker gegen solche Angebote keineswegs grundsätzlich ein – beanstandet wurden seines Wissens lediglich die von ihm gehandelten Objekte.
Dennoch erwecken Medienberichte, insbesondere von Artnet News und BILD, bis heute den Eindruck, Jockels sei als Fälscher von Werken Günther Ueckers und A.R. Pencks überführt und zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Ein genauer Blick auf die gerichtlichen Entscheidungen zeichnet ein deutlich anderes Bild.
Artnet News berichtete am 25. August 2021 unter der Überschrift „Deutsches Gericht verurteilte Kunsthändler zu zwei Jahren Haft, weil er angeblich gefälschte Werke des berühmten Künstlers Günther Uecker verkauft hatte.“, ein Düsseldorfer Gericht habe den Kunsthändler Ernst Jockels zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, weil er versucht habe, gefälschte Kunstwerke zu verkaufen, die angeblich von den deutschen Künstlern Günther Uecker und A.R. Penck stammten:
https://news.artnet.com/art-world/dusseldorf-dealer-sentenced-fake-gunther-uecker-2002372
Auch die BILD-Zeitung stürzte sich sofort auf den Fall. Dabei dürfte nicht allein die Verbindung zu Günther Uecker und A.R. Penck das Interesse der Redaktion geweckt haben. Zusätzliche Aufmerksamkeit versprach die Tatsache, dass Ernst Jockels mit der Präsidentin des Landgerichts Essen verheiratet ist. Für ein Boulevardmedium entsteht daraus nahezu zwangsläufig die perfekte Skandalerzählung: prominente Künstler, Fälschungsvorwürfe, ein Gerichtsverfahren und eine vermeintliche Nähe zur Justiz. Entsprechend wurde der Fall über Monate hinweg immer wieder aufgegriffen und in einer Weise zugespitzt, die den publizistischen Anforderungen des Boulevardjournalismus deutlich näherstand als einer differenzierten Betrachtung der tatsächlichen juristischen Entwicklung.
Damit war die Geschichte für die internationale Kunstwelt und die Öffentlichkeit scheinbar erzählt: Der prominente Kunsthändler Ernst Raphael Jockels war wegen Fälschungen von Werken Günther Ueckers und A.R. Pencks verurteilt worden. Artnet und BILD stellten die Vorwürfe als nachgewiesen und Jockels als verurteilten Fälscher von Pencks und Ueckers dar.
Doch so einfach ist die Sache nicht. Diese Darstellung wird der tatsächlichen Entwicklung des Verfahrens nicht gerecht. Jockels hat nachweislich keine gefälschten Pencks verkauft. Ebenso wenig hat er wissentlich oder willentlich gefälschte Uecker-Multiples verkauft – nicht einmal der Richter behauptete, Jockels habe die betreffenden Arbeiten selbst hergestellt. Doch darüber berichten weder Artnet noch die BILD-Zeitung.
Was sind Multiples eigentlich?
Anders als ein Unikat ist ein Multiple ein vom Künstler konzipiertes und autorisiertes Kunstwerk, das in einer nummerierten oder nicht nummerierten Auflage hergestellt wird. Jedes signierte Exemplar gilt dabei grundsätzlich als Original einer Edition – nicht als bloße Reproduktion.
Günther Uecker schuf während seines langen Arbeitslebens zahlreiche solcher Editionen: Prägedrucke, Grafiken, Nagelobjekte, Mappenwerke und weitere Auflagenarbeiten, die häufig in Editionen von mehreren Dutzend bis zu mehr als hundert Exemplaren erschienen. Auf diese Weise gelangten über die Jahrzehnte Hunderte, tatsächlich wohl Tausende einzelne Uecker-Multiples in den Kunsthandel.
Gerade diese serielle Herstellung mit Unikatcharakter macht ihre spätere Authentifizierung höchst schwierig. Entscheidend sind nicht allein Material und Erscheinungsbild, sondern ebenso Auflagenhöhe, Nummerierung oder keine, Signatur, Herausgeber, Provenienz und die Aufnahme in Werkverzeichnisse – Angaben, die auf dem Markt keineswegs immer vollständig oder widerspruchsfrei dokumentiert sind.
Prüfung und Plausibilität im Verhältnis zum Warenwert
Bei den im Fall Jockels relevanten Nagelobjekten handelte es sich nicht um millionenschwere Unikate, sondern um vergleichsweise preisgünstige Multiples. Ihre Verkaufspreise lagen zwischen einigen Hundert und ein paar

Strittiges Uecker-Multiple aus dem Verfahren gegen Ernst Jockels
Tausend Euro pro Stück.
Eine vollumfängliche Begutachtung jedes einzelnen Objekts durch einen Kunstsachverständigen wäre in dieser Preisklasse wirtschaftlich kaum darstellbar. Entsprechende Gutachten kosten Jockels zufolge in der Regel mindestens tausend bis 1.500 Euro und würden damit den möglichen Verkaufserlös eines Multiples teilweise erreichen oder sogar übersteigen. Die angemessene kaufmännische Prüfung solcher Editionsarbeiten muss sich deshalb zwangsläufig von der Untersuchung eines hochpreisigen Unikats unterscheiden.
„Niemand kann bei einem Verkaufspreis von zwei- bis viertausend Euro für jedes einzelne Multiple ein Gutachten beauftragen, das mindestens tausend bis 1.500 Euro kostet. Deshalb habe ich die Arbeiten so geprüft, wie es in dieser Preisklasse professionell und wirtschaftlich möglich war: anhand von Machart, Signaturen, Verkäuferangaben und rund 60 Vergleichsobjekten die bei Artnet verzeichnet sind“, erklärt Jockels.
Zusätzlich zog er, so Jockels, die von Artnet ausgewiesenen Preis- und Marktdaten sowie die Angaben der Verkäufer heran, die ihm nach professionellem Ermessen nachvollziehbar und glaubwürdig erschienen. Auf Grundlage dieses umfangreichen Vergleichsmaterials kam Jockels zu dem Ergebnis, dass es sich bei den ihm angebotenen Objekten um authentische Uecker-Multiples handelte.
Erst als es vor Gericht nicht mehr nur um die Echtheit einiger vergleichsweise geringwertiger Multiples, sondern um seine persönliche Freiheit ging, beauftragte Jockels den renommierten Schrift- und Kunstsachverständigen Klaus Müller von der FTS Forensischen Text- und Schriftanalysen GmbH aus Neuss. Dieser untersuchte 10 Werke, die dem Gericht für den Prozess vorlagen, die er als nicht von Uecker signiert erklärte. Als Jockels dann 72 gleiche im Kunstmarkt und auf Artnet präsentierte Uecker-Multiples mit identischem Motiv vorlegte und nachfragte, wie diese von der selben Machart und Rahmung, auf demselben Papier hergestellten, gleich datierten Exponate in diesem Preisverzeichnis zu finden und im Gegensatz zu seinen nicht beanstandet würden, antwortete Müller, dass die Abbildungen zu klein und die Zeit bei Gericht zu knapp sei für ein verbindliches Gutachten, dass diese Arbeiten mit ihren identischen Rahmen aber durchaus denselben Status haben könnten wie die von Jockels
„Als der Sachverständige die Möglichkeit andeutete, dass in diesem Verzeichnis Fälschungen präsentiert werden könnten, wurde das eigentliche Ausmaß des Problems sichtbar. Ausgerechnet die öffentlich zugänglichen Vergleichsobjekte, auf die man sich als Händler verlassen muss, erwiesen sich plötzlich als unzuverlässig“, sagt Ernst Jockels.
Wenn ein erfahrener Händler ihm angebotene Arbeiten mit Dutzenden öffentlich gehandelten und vermeintlich authentischen Vergleichsobjekten abgleicht, verliert der Vorwurf eines Fälschungshandels erheblich an Plausibilität.
Das Gutachten stützt vielmehr Jockels’ Darstellung, dass er nicht Täter eines bewusst angelegten Betrugs war, sondern selbst auf möglicherweise fragwürdige Marktinformationen vertraute – und somit zum Opfer eines bereits mit Fälschungen durchsetzten Marktes wurde.
In der folgenden juristischen Neubewertung wurde schließlich auch das Strafmaß korrigiert: Aus zwei Jahren und vier Monaten Haft wurden 18 Monate auf Bewährung.
Artnet-Berichterstattung: Warum eine Korrektur notwendig erscheint
Niemand kann verlangen, dass Journalisten im Jahr 2021 über Entscheidungen berichten, die damals noch nicht existierten.
Wer jedoch einen Bericht über Jahre hinweg unverändert online hält, obwohl zwischenzeitlich wesentliche gerichtliche Entscheidungen und neue Tatsachen bekannt geworden sind, schreibt ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit fort. Je länger eine solche Korrektur ausbleibt, desto schwerer fällt es, die Unterlassung allein mit redaktioneller Nachlässigkeit zu erklären.
Im Fall Ernst Jockels stellt sich daher die Frage, weshalb eine Berichterstattung, die maßgeblich auf einem erstinstanzlichen Verfahrensstand beruht, bis heute ohne sichtbare Einordnung oder Aktualisierung abrufbar ist.
Die Folgen einer solchen Praxis sind offensichtlich: Während spätere Entwicklungen aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden, bleibt der rufbelastende Eindruck der ursprünglichen Berichterstattung bestehen.
Der Schaden für Ernst Jockels ist erheblich. Wer heute seinen Namen recherchiert, stößt noch immer auf Berichte, die den Verfahrensstand des Jahres 2021 wiedergeben, ohne die späteren Entwicklungen zu berücksichtigen.
Umso bemerkenswerter ist die Tatsache, dass Naomi Rea, mittlerweile Editor-in-Chief von Artnet News, in den vergangenen fünf Jahren keinerlei Anstrengungen unternommen hat, die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren. Dabei gehört die fortlaufende Einordnung neuer Tatsachen zu den grundlegenden Ansprüchen journalistischer Arbeit und sollte von der Chefredakteurin einer international renommierten Publikation besonders ernst genommen werden.
Fazit: Warum Artnet als Auktionator, Berichterstatter und Datenanbieter selbst Teil des Problems ist
Artnet berichtete nicht nur über den Fall, sondern lieferte mit seiner Kunstpreisdatenbank zugleich jene Vergleichsdaten, auf die Jockels bei der Prüfung der Uecker-Multiples vertraute. Nach Einschätzung des von ihm beauftragten Sachverständigen bestünde die Möglichkeit, dass sämtliche diese 72 untersuchten und auf Artnet dokumentierten Vergleichsobjekte theoretisch auch Fälschungen sein könnten. Damit muss sich das Kunstmarktportal nicht nur mit seiner eigenen Datenqualität, sondern auch mit einer bis heute unvollständigen Berichterstattung auseinandersetzen.
„Ich verlange keine Gefälligkeitsberichterstattung. Ich erwarte lediglich, dass mein vollständiger Freispruch im Penck-Verfahren, die spätere Bewährungsentscheidung und die Erkenntnisse über die bei Artnet geführten Vergleichsobjekte ebenso sichtbar dokumentiert werden wie die ursprünglichen Vorwürfe. Sollte dies weiterhin nicht geschehen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine Rechte gegenüber Artnet auf dem Rechtsweg durchzusetzen“, erklärt Jockels.
Weiterführende Informationen:
Artnet-Bericht:
https://news.artnet.com/art-world/dusseldorf-dealer-sentenced-fake-gunther-uecker-2002372
ZEIT / dpa:
https://www.zeit.de/news/2021-07/15/gefaelschte-werke-von-penck-und-uecker-haendler-vor-gericht
